Welt verteidigt EU-Sanktionen gegen Publizisten, indem sie ein Verfassungsgerichtsurteil auf den Kopf stellt

Korrigiert 4.1. | 3. 01. 2026 | Die Ressortleiterin für Außenpolitik der Welt hat die mittelalterlich anmutenden EU-Sanktionen gegen unliebsame Publizisten verteidigt. Sie behauptet fälschlich, laut Bundesverfassungsgericht stünde das Verbreiten von Unsinn nicht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Der wohl wichtigste Grundsatz der strategischen Kommunikation (aka: Kriegspropaganda) lautet: „Wir wollen keinen Krieg, der Gegner will ihn.“ Dafür, dass er diesen Glaubenssatz angezweifelt hat, wurde Jacques Baud sanktioniert. Und genau mit dieser unumstößlichen „Wahrheit“ beginnt die Ressortleiterin für Außenpolitik der Zeitung Die Welt, Caroline Turzer, ihren Artikel. Titel: „Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten“.

„Russland hat die Ukraine überfallen. Wladimir Putin will keinen Frieden.“ Nur auf Grundlage dieser „Fakten“ darf man ihrzufolge diskutieren. Die „Unwahrheit“, die Baud kein Recht habe zu verbreiten, lautet für sie, „dass Kiew den Krieg provoziert hätte“.

Für ihr eigenwilliges Verständnis von Meinungs- und Pressefreiheit beruft sich Turzer auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1982. Danach ist „insbesondere die erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“ nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. So weit, so richtig. Aber durch strategische Auslassung stellt sie die Aussage des Urteils auf den Kopf.

Der Kläger, dem eine Aussage gerichtlich untersagt worden war, obsiegte nämlich dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sich seine dem Wortlaut nach unwahre Tatsachenbehauptung untrennbar mit einer grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung verband, was in der Frage, wer am Russland-Ukraine-Krieg welche Schuld trägt unzweifelhaft auch der Fall ist. Vor allem aber unterschlägt Turzer, dass die Unwahrheit einer Aussage laut Gericht zweifelsfrei erwiesen sein muss, damit sie den Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit verlieren kann. Das Bundesverfassungsgericht schrieb zu einer ganz ähnlich gelagerten Aussage bezüglich der Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs in einem Beschluss aus dem Jahr 1994:

„Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen der Leugnung der Judenverfolgung im Dritten Reich und der Leugnung der deutschen Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, um die es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1994 (BVerfGE 90, 1 ff.) ging. Bei Aussagen zur Schuld und Verantwortlichkeit für historische Ereignisse handelt es sich stets um komplexe Beurteilungen, die nicht auf eine Tatsachenbehauptung reduziert werden BVerfGE 90, 241 (249)BVerfGE 90, 241 (250) können, während die Leugnung eines Ereignisses selbst regelmäßig den Charakter einer Tatsachenbehauptung haben wird.“

Außerdem lässt Turzer den nötigen Schritt aus zu begründen, warum man angeblich ohne gesetzliche Grundlage beliebig hart dafür bestraft werden kann, eine nicht geschützte Äußerung getätigt zu haben. Dafür, dass man „Ausschwitzlüge“ nicht sagen darf und bestraft werden kann, wenn man es trotzdem tut, wurde ein Gesetz erlassen. Gegen den Widerspruch zu einem NATO- und EU-Narrativ, gibt es kein Gesetz.

Die EU-Sanktionen gegen Publizisten, bei denen es keinen Richter, keine Verteidigung und keinen Prozess gibt, sind in rechtlicher Hinsicht ein Rückfall ins Mittelalter, als Ankläger und Richter in Form absolutistischer Herrscher oft eins waren. Ausgehend vom Habeas-Corpus-Gesetz in England von 1679 haben Angeklagte in demokratischen Staaten der Neuzeit ein Recht auf einen gesetzlichen Richter, der die Anklage prüft.

„Der Feind trägt dämonische Züge“ ist ein weiterer Glaubenssatz jeder Kriegspropaganda. Im Artikel der Welt zur Sanktionierung von Baud liest sich das so: „Putin ist ein Meister darin, sein Gift in westliche Gesellschaften tropfen zu lassen. Man stellt sich förmlich vor, wie er sich die Hände reibt…“

Der Artikel ist ein schlimmes Beispiel dafür, wie sehr sich die Mainstream-Presse in die strategische Kommunikation der NATO hat einspannen lassen. Leider nicht das einzige. Jörg Lau, ein Außenpolitik-Redakteur von Deutschlands einflussreichster Wochenzeitung Die Zeit, hieß die Sanktionen ausdrücklich gut, und sprach sich – wie berichtet – dafür aus, als nächstes den Chef der Schweizer Wochenzeitung Weltwoche, Roger Köppel, zu sanktionieren. Er nannte ihn einen Verräter. Sein Außenpolitik-Kollege vom österreichischen Standard, der EU- und NATO-Berichterstatter Thomas Mayer, verteidigte Lau und seinen bereits gelöschten „Verräter“-Post auf X gegen Kritik. Er erklärte Laus Kritiker, nur leicht verbrämt, zu Putin-Knechten.

Änderungshinweis (4.1.): In der ersten Version hatte ich auf ein anderes als das von Turzer zitiertes Verfassungsgerichtsurteil verwiesen. Das habe ich korrigiert und den Text angepasst, ohne die Aussage zu ändern.